Feuerlöscher müssen bald frei von gesundheitsschädlichen PFAS sein

 

Bestimmte schädliche Stoffe (PFAS) sind unter anderem in Schaumfeuerlöschern enthalten. Ab 2024 werden diese PFAS verboten. Alte Feuerlöscher müssen dann ersetzt werden. Betriebe müssen wohl bald ihre alten Feuerlöscher austauschen. Denn gefährliche Per- und polyfluorierte Stoffe (PFAS) werden ab 2024 voraussichtlich verboten. Bislang wurden bei der Herstellung von Schaumfeuerlöschern bestimmte Fluortenside verwendet. Da es sich bei den Substanzen um Stoffe der PFAS-Gruppe handelt, sind sie von einem PFAS-Verbot betroffen. Die Stoffgruppe der PFAS umfasst mehr als 10.000 bekannte Stoffe, deren Identität und Verwendungen nur teilweise bekannt sind. Die Regulierung von fluorhaltigen Feuerlöschschäumen mit PFAS wird derzeit von den wissenschaftlichen Ausschüssen bei der Europäischen Chemikalienagentur ECHA bewertet. Mit einer Entscheidung ist in 2024 zu rechnen. Außerdem läuft derzeit ein Verfahren für eine umfassende Regelung aller PFAS.

 

Umweltfreundlichere Alternativen

Die gute Nachricht: Im Brandfall helfen PFAS-freie Feuerlöscher absolut vergleichbar bei der effektiven Bekämpfung von Bränden. Sie fügen der Umwelt und der Gesundheit aber deutlich weniger Schaden zu. Wer frühzeitig umrüstet, kann dadurch wahrscheinlich von günstigeren Preisen profitieren, da die Verfügbarkeit der PFAS-freien Alternativen derzeit noch hoch ist.

 

 

Rauchmelderpflicht in Baden-Württemberg

In Baden- Württemberg besteht eine Rauchmelderpflicht für alle Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafe, sowie

für die dazugehörigen Rettungswege in derselben Nutzungseinheit. Die Pflicht gilt sowohl für Neu- un Umbauten ( seit 2013) als auch für Bestandsbauten ( seit 2015). Der Eigentümer ist für die Installation verantwortlich, der Mieter für die Betriebsbereitschaft, sofern der Eigentümer die Wartung nicht selbst übernimmt.

Anwendungsbereiche:

- Wohnungen: Alle Schlaf- und Kinderzimmer sowie Flure, die als Rettungswege dienen.

Andere Gebäude: Aufenthaltsräume, in denen regelmäßig geschlafen wird, wie z.B. inHotels, Kindergärten oder Kindertagesstätten.

 

Pflichten im Detail:

- Eigentümer: Muss Rauchmelder installieren und austauschen ( nach ca. 10 Jahren, falls die Herstellerangaben es erfordert)

- Mieter: Muss die Betriebsbereitschaft der Rauchmelder sicherstellen, z.B. durch regelmäßiges Testen und Batteriewechsel ( es sei denn, die Wartung ist vertraglich anders geregelt).

 

Wichtige Hinweise:

- Austauschfristen: Rauchmelder haben eine begrenzte Lebensdauer. Da die Pflicht für Bestandsbauten 2015 in Kraft trat, müssen Geräte aus dieser Zeit (sofern mit einer 10- jährigen Batterielaufzeit ausgestattet) ab 2025 ausgetauscht werden.

- Versicherungsfragen: Bei Nichteinhaltung der Pflicht kann der Versicherungsschutz bei einem Brand eingeschränkt sein, da dies als grobe Fahrlässigkeit eingestuft werden kann.